1. Spielbedingungen
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und der Wettspielordung/Platzregeln des Golf-Club Varmert e.V. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
2. Austragung
Die Spielform und die Anzahl der zu spielenden Löcher (9, 18, oder mehr) regelt die jeweilige Einzelausschreibung
3. Vorgabenwirksamkeit Jedes Wettspiel ist grundsätzlich vorgabenwirksam, es sei denn, die Einzelausschreibung besagt etwas anderes.
4. Vorgabenzuteilung
Die folgende Vorgabenzuteilung gilt für vorgabenwirksame Wettspiele.
5. Vorgabenverteilung
Die Verteilung der Vorgabenschläge auf die einzelnen Löcher erfolgt nach dem Schwierigkeitsgrad der Löcher. Die aktuelle Verteilung befindet sich auf den gültigen Scorekarten.
6. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV, oder einem anderen Landesgolfverband angeschlossenen Vereins sind. Dies gilt auch für VcG-Spieler. Vorgabengrenze: Die Höchstvorgabe regelt die Einzelausschreibung. Gäste benötigen mindestens die Clubvorgabe 45. Spieler/innen müssen am Tag des Wettspiels die Vorgabe durch Vorlage eines aktuellen Vorgabenstammblattes nachweisen. Wird die Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zulässige Höchstvorgabe der Einzelausschreibung hinaus heraufgesetzt, so muss sich der Teilnehmer mit der zulässigen Höchstvorgabe begnügen. Es ist ausgeschlossen, dass Spieler mit höherer als der ausgeschriebenen Vorgabe melden und sich mir der zulässigen Höchstvorgabe begnügen. Bei Viererspielen ergibt sich die Zusammensetzung der Paare nach Partnern und Vorgaben aus der Einzelausschreibung. Bei Mannschaftsspielen gilt ergänzend die DGV/LGV Ausschreibung.
7. Wettspielabschläge
Damen spielen von roten Abschlägen, Herren von gelben Abschlägen.
8. Höchst- und Mindestzahl der Teilnehmer
Das Teilnehmerfeld wird gegebenenfalls durch die Einzelausschreibung beschränkt; melden mehr Teilnehmer, entscheidet der Meldeeingang, bei gleichzeitiger Meldung das Los. Es wird eine Warteliste geführt. Bei weniger als neun rechtzeitig gemeldeten Teilnehmern entfällt das Wettspiel.
9. Ort, Termin, Frist des Wettspiels
Festlegung des Tages und der Uhrzeit des Wettspiels erfolgt auf der Einzelausschreibung/Startliste. K.O.-Lochspiele (z.B. Kapitänsbecher) sind während der Rundenfristen des Spielplans nach freier Terminvereinbarung auszutragen. Bei Nichteinigung der Gegner gilt der letzte Spieltag der Runde, 16.00 Uhr, als von der Spielleitung angesetzter Termin. Eine einmal erzielte Einigung kann nur mit Zustimmung des Gegners geändert werden. Wer zum vereinbarten bzw. als angesetzten Termin nicht antritt, verliert ohne Spiel. Der Spieler mit dem niedrigeren Handicap muss Kontakt zu seinem Gegner aufnehmen und drei realistische Terminvorschläge machen. Ehrliches Bemühen um eine sportlich faire Terminabsprache wird dabei vorausgesetzt.
10. Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung
Der allgemeine Meldeschluß ist zwei Tage vor Wettspielbeginn um 16.00 Uhr. Einen abweichenden Meldeschluss regelt die Einzelausschreibung. Rechtzeitig gemeldete Spieler - vor Meldeschluss - können ins Teilnehmerfeld nachrücken. Nachmeldungen - nach Meldeschluss - sind bis 15 Minuten vor dem ersten Start möglich. Diese finden aber nur Berücksichtigung, um das Feld noch aufzufüllen. Die Warteliste hat Priorität. Die Meldung erfolgt durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste, bzw. durch Intranet Anmeldung.
11. Nenngeld
Die Höhe des Nenngeldes regelt die Einzelausschreibung. Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet werden. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.
12. Auslosung, Setzen, Zusammenstellung der Spielergruppen
Die Auslosung bei K.O.-Lochspielen erfolgt wahllos. Lediglich teilnehmende Finalisten des Vorjahres werden in der ersten vollständig besetzten Runde gesetzt.
Turnier-Flights werden aufsteigend nach Vorgaben zusammengestellt. Hiervon abweichende Flighteinteilungen regelt die Einzelausschreibung.
13. Qualifikation
Qualifikationsverfahren bei Mehrrundenwettspielen oder Qualifikationsturnieren regelt die Einzelausschreibung.
14. Preise, Wertung
Gemäß Regel 3-1 der Golfregeln, werden Preise nicht weitergegeben. Der sog. "Doppelpreisausschluss" ist zulässig, d.h. eine doppelte Preisvergabe (Brutto/Netto) ist nicht möglich. Es gilt Brutto vor Netto. Die Spielleitung behält sich vor, "Disziplinarstrafen" für (unentschuldigtes) Fehlen bei der Siegerehrung zu verhängen. Die genaue Anzahl und Bestimmung der Preise und Bewerbergruppen regelt die Einzelausschreibung. Doppelwertungen für Jugendliche (z.B. gleichzeitig in der Herrenkonkurrenz) sind zugelassen. "Nearest to the Pin" gilt nur auf dem Grün. "Longest Drive gilt nur auf dem Fairway.
15. Stechen
Stechen im 18 Loch-Zählspiel: Bei gleichen Ergebnissen findet ein Stechen durch Vergleich der Zählkarten statt. Gestochen wird unter Zugrundelegung von 9 der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Bei 9-Loch Wettspielen wird entsprechend unter Zugrundelegung von 6 usw. der gespielten Löcher gestochen. Bei Mehrrundenwettspielen gelten die o.g. Regelungen erst dann, wenn ein Stechen „der letzten 18/letzten 36/usw.“ Löcher immer noch Gleichstand ergibt. Sollte am Ende eines ein- oder mehrstufigen Stechens Ergebnisgleichheit vorliegen, gilt die Vergabe gleicher Preise.
Stechen im Lochspiel: Ein „All Square“ ausgehendes K.O.-Wettspiel im Einzel wird Lochweise fortgesetzt, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Die Spielfortsetzung beginnt am gleichen Loch wie das Wettspiel; Vorgabenschläge werden wie in der festgesetzten Runde verteilt. Abweichende Verfahren des Stechens z.B. bei Mannschaftslochwettspielen regelt die Einzelausschreibung.
16. Beendigung des Wettspiels, Siegerehrung, Aushang der Ergebnisliste
Das Wettspiel gilt mit der Siegerehrung und dem damit verbundenen bekannt geben des offiziellen Ergebnisses als beendet. Als „vorläufiges Ergebnis“ wird vorab eine vollständige Ergebnisliste im Clubhaus ausgehängt.
17. Abspielzeit
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Verstreichen auch die gewährten fünf Minuten, wird der Spieler disqualifiziert.
18. Üben / Nachputten (Regel 7-2. Anmerkung 2)
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. „Nachputten“) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen.
Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch
Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch
19. Motorgetriebene Golf-Carts
Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. Das Nutzen irgendeines nicht erlaubten Beförderungsmittels führt automatisch zur Disqualifikation des Spielers.
20. Caddies
Professionals oder Eltern von Jugendlichen sind als Caddies nicht erlaubt.
21. Handys
Es ist verboten, betriebsbereite elektronische Kommunikationsmittel mitzuführen und zu benutzen. Die Benutzung bei Notfällen ist hiervon ausgenommen. Bedeutet die Benutzung einen Regelverstoß, führt dies im Lochspiel zum Lochverlust, im Zählspiel zu zwei Strafschlägen. In sonstigen Fällen behält sich die Spielleitung eine Disziplinarstrafe vor.
22. Entfernungsmesser
Für die Saison 2010 wird probeweise zugelassen, dass ein Spieler sich über Entfernungen informieren darf, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden, so verstößt er gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die Funktion genutzt wurde.
23. Zählerbestimmung
Sollte auf der Zählkarte durch Computerausdruck oder durch den Starter kein Zähler festgelegt sein, gilt folgender Modus: Position 1 der Partie zählt 2, 2 zählt 3 usw.; der letzte zählt den Ersten.
24. Regelungen für behinderte Golfspieler
Es gelten die durch den Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) angepassten Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung.
25. Spielleitung
Spielleitung ist der Spiel-/Vorgabenausschuß des Golf-Club Varmert e.V. Die Mitglieder im Einzelnen sind: Dirk Günther (Spielführer), Michael Kronenberg (Clubmanagement), Brigitte Litzkuhn (Clubmanagement), Andreas Röhrich (Pro), Frank Hollbach (Pro), Bernhard Plett (Headgreenkeeper), Volker Loewen.
Mitarbeiter des Sekretariats erledigen technische Aufgaben (Erstellen der Startliste, Vorgabeneintrag, Vorgabenverteilung, Zählkartenausgabe, Zusammenzählen der Scores usw.) im Auftrag der Spielleitung. Starter handeln im Rahmen ihrer Zuständigkeit ebenfalls im Auftrag der Spielleitung.
26. Änderungsvorbehalt
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
27. Einzelausschreibung
Ergänzend gilt die jeweilige Einzelausschreibung des Golf-Club Varmert e.V.
(Stand 01.04.2010)










