Beitrags- und Gebührenordnung
1. Ordentliche Mitglieder (lt. §3 - §8 der Satzung)
 
1.1 Jahresbeiträge
ErwachseneaktivEuro 850,--
 passivEuro 250,--
 
Jugendlichebis 18 JahrenEuro 70,--
Juniorenab 18 JahrenEuro 250,--
  Dieser Beitrag gilt bis zur Beendigung der Ausbildung, längstens bis zum Beginn des Kalenderjahres, in dem das 27. Lebensjahr vollendet wird.
Das Eintrittsgeld wird fällig bei Beendigung der Ausbildung.
 
Seniorenab 80 JahrenEuro 425,--
  Voraussetzung: mindestens 15 Jahre Vollmitgliedschaft (50% des aktuellen Jahresbeitrages)
Fälligkeit Der Jahresbeitrag ist bis Ende Januar eines jeden Jahres fällig. Er wird, soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, abgebucht, ansonsten von den Mitgliedern bis spätestens 31.01. des Jahres überwiesen.
 
Der Säumniszuschlag, für alle rückständigen Zahlungen ab 01.02. eines Jahres, beträgt Euro 2,50 pro Woche.
 
1.2 Eintrittsgelder für Vollmitgliedschaft/Erwachsene
Eintrittsgeld Jahresmitgliedschaft:Euro 500,-- pro Person
Jährliche Verlängerung ist möglich. Nach 12-maliger Jahresmitgliedschaft entfällt das jährliche Eintrittsgeld und die Mitgliedschaft ist auf Lebenszeit erworben. Die bei einer Jahresmitgliedschaft gezahlten Eintrittsgelder werden bei einem erneuten Eintritt in den Club in voller Höhe angerechnet.
Wer das für die uneingeschränkte Mitgliedschaft erforderliche Eintrittsgeld nach Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt hat, kann nach einem selbst gewünschten Ausscheiden aus dem Club jederzeit die Wiederaufnahme beantragen, ohne erneut Eintrittsgeld zahlen zu müssen. Eine eventuell dann bestehende Warteliste muss berücksichtigt werden. Das Eintrittsgeld für Junioren wird fällig bei Beendigung der Ausbildung, kann aber auf Antrag für 3 Jahre gestundet werden (Euro 500,-- p.a.).

Alternativ zur Zahlung eines 12-maligen Eintrittsgeldes bieten wir Ihnen auch eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 4.600,-- an.
 
1.3 Verzehrgeld
Zusammen mit dem Jahresbeitrag wird ein "Verzehrgeld" in Höhe von z. Z. p. a. Euro 100,-- pro vollzahlendes Mitglied erhoben. Es wird dem Mitglied auf einer Verzehrkarte, bzw. in einem Kassensystem der Gastronomie, die der Gastronom führt, gutgeschrieben. Der Verzehr im Clubhaus wird bis zur Höhe des gutgeschriebenen Betrages auf dieser Verzehrkarte belastet. Bis zum Ende der Spielsaison (31.10.) soll dieses "Verzehrgeld" aufgebraucht sein. Das bis dahin nicht verbrauchte Guthaben fällt der Clubgastronomie zu.
(Stand 01.01.2012)
 
1.4 Zahlungskonditionen für Neumitglieder
Der Jahresbeitrag und das Eintrittsgeld können in zwei Teilbeträgen bezahlt werden:
  1. Teilbetrag bei Eintritt bzw. zum 01.01. Euro 700,--
    (incl. Euro 50,-- Zinsen und Bearbeitungsgebühr)
  2. Teilbetrag zum 01.07. Euro 700,--
Zur Erleichterung des Eintritts von Lebenspartnern und bei Eintritt von Paaren gilt (jeweils für 1 Person):
  1. Im 1. Jahr keine Beiträge für Schnuppermitgliedschaften
    (monatlich Euro 80,--)
  2. Im 2. Jahr Stundung des Eintrittsgeldes (Euro 500,--)


2. Außerordentliche Mitglieder

Entgegen einer Vollmitgliedschaft fällt kein Eintrittsgeld und Verzehrgeld an und es besteht kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.


2.1 Zweitmitgliedschaft

Eine Zweitmitgliedschaft kann zu Vorzugskonditionen ehemaligen GCV-Mitgliedern oder Eintrittswilligen jährlich angeboten werden.

Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:

a) nachgewiesene reguläre Erstmitgliedschaft in einem DGV-Golfclub (nicht VcG etc.) in der Nähe des 1. Wohnsitzes, wobei der Nachweis jährlich neu zu erbringen ist.

b) der 1. Wohnsitz muss i.d.R. mindestens 25km (Straße) vom GCV entfernt sein.

Der jährliche Beitrag für diese Zweitmitgliedschaft beträgt 50% der jeweiligen Jahresbeiträge, d.h. z.Zt. bei aktiven Erwachsenen 425,-- Euro.

Über das Angebot einer Zweitmitgliedschaft wird jährlich vom GCV-Vorstand neu entschieden.


2.2 Schnuppermitgliedschaft

Interessierten potenziellen Mitgliedern kann auf Antrag einmalig eine zeitlich begrenzte Mitgliedschaft für bis zu einem Jahr angeboten werden und zwar

Monatlich: Euro 80,-- vom Eintrittsmonat bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.


2.3 Firmenmitgliedschaften

Firmenmitglieder sind juristische Personen oder Gesellschaften.

Es können jährlich bis zu 8 Personen benannt werden, die als Clubmitglieder des GCV geführt werden.

Die Mitgliedschaftsrechte, mit Ausnahme der Ausübung des Golfsports und damit verbundener Rechte, werden ausschließlich durch eine dem Verein schriftlich zu benennende vertretungsberechtigte natürliche Person ausgeübt.

Für die spielberechtigten Personen wird Jahresbeitrag gemäß aufgeführter Staffelung gezahlt. Die Personen werden namentlich benannt. Für diese wird ein Stammblatt geführt und Clubausweise herausgegeben.

Jahresbeitrag 1 Person Euro 1.200,--
  2 Personen Euro 2.400,--
  3 Personen Euro 3.500,--
  4 Personen Euro 4.500,--
  5 Personen Euro 5.400,--
  6 Personen Euro 6.200,--
  7 Personen Euro 6.900,--
  8 Personen Euro 7.500,--


(Stand 01.01.2012)